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Vorläufigkeitskatalog aktualisiert
Das BMF hat die Vorläufigkeitsvermerke hinsichtlich der Nichtabziehbarkeit der Gewerbesteuer als Betriebsausgaben, der beschränkten Abziehbarkeit von Vorsorgeaufwendungen, der Nichtabziehbarkeit von Beiträgen zu Rentenversicherungen als vorweggenommene Werbungskosten und der Kürzung der Beiträge zur Basiskrankenversicherung um Bonuszahlungen der Krankenkasse für gesundheitsbewusstes Verhalten aufgehoben und den Vorläufigkeitskatalog neu gefasst ( NWB XAAAG-36162).
Zum Hintergrund:
Der NWB LAAAF-07657 (BStBl 2015 II S. 1046 = Kurzinfo StuB 2015 S. 883 NWB LAAAF-08360) entschieden, dass die Nichtabziehbarkeit der Gewerbesteuer als Betriebsausgaben gem. § 4 Abs. 5b EStG mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Weiter hat das BVerfG die gegen das BStBl 2014 II S. 531BStBl 2016 II S. 812