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BFH 16.12.2016 X B 41/16, StuB 4/2017 S. 168

Pflicht zum täglichen Auszählen einer offenen Ladenkasse; Befugnis des Finanzgerichts zur Ablehnung von Beweisanträgen

(1) Die Ordnungsmäßigkeit der Kassenbuchführung erfordert bei Bareinnahmen, die mittels einer offenen Ladenkasse erfasst werden, einen täglichen Kassenbericht, der auf der Grundlage eines tatsächlichen Auszählens der Bareinnahmen erstellt worden ist. Ein „Zählprotokoll“, in dem die genaue Stückzahl der vorhandenen Geldscheine und -münzen aufgelistet wird, ist nicht erforderlich (Klarstellung zu Rz. 27 des Senatsurteils vom - X R 20/13 NWB GAAAE-96112, BStBl 2015 II S. 743 = Kurzinfo StuB 2015 S. 601 NWB CAAAE-97989). (2) Die in § 76 Abs. 1 Satz 5 FGO erwähnte fehlende Bindung des FG an Beweisanträge der Beteiligten bedeutet nicht etwa, dass das Gericht frei entscheiden kann, ob es beantragte Beweise erhebt oder nicht. Gerade im Gegenteil will diese Vorschrift es dem FG – in ausdrücklicher Abweichung von zivilprozessualen Grun...