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Umsatzsteuer | Vorsteueraufteilung für ein Strom und Wärme produzierendes Blockheizkraftwerk
(1) Unterhält der Unternehmer einen der Vorsteuerpauschalierung unterliegenden landwirtschaftlichen Betrieb und einen weiteren der Regelbesteuerung unterliegenden Gewerbebetrieb, richtet sich die Aufteilung der Vorsteuerbeträge für gemischt genutzte Eingangsleistungen (hier: BHKW) nach § 15 Abs. 4 UStG. (2) Sachgerecht i. S. von § 15 Abs. 4 Satz 2 UStG ist dabei – entgegen der Ansicht der Finanzverwaltung in Abschn. 2.5 Abs. 20 Satz 1 i. V. mit Abs. 12 Satz 3 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses – die Aufteilung der Vorsteuerbeträge nach dem Verhältnis der Marktpreise der produzierten Strom- und Wärmemenge (objektbezogener Umsatzschlüssel; Bezug: § 15 Abs. 4, § 24 Abs. 1 UStG; Art. 17 Abs. 5 der Richtlinie 77/388/EWG; Art. 173 Abs. 1 MwStSystRL).
Verwendet der Unternehmer einen für sein Unternehmen gelieferten Gegenstand oder eine von ihm in Anspruch genommene sonstige Leistung...