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BFH 12.10.2016 XI R 30/14, StuB 4/2017 S. 165

Umsatzsteuer | Umsatzsteuerrechtliche Organschaft: Zur organisatorischen Eingliederung und eigenständigen Unternehmenstätigkeit des Organträgers

(1) Eine organisatorische Eingliederung ist auch ohne Personenidentität in den Leitungsgremien des Organträgers und der Organgesellschaft gegeben, wenn nach dem Anstellungsvertrag zwischen der Organgesellschaft und ihrem nominell bestellten Geschäftsführer dieser die Weisungen der Gesellschafterversammlung sowie eines angestellten Dritten zu befolgen hat, der auf die Willensbildung der Gesellschafterversammlung einwirken kann und zudem alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer des Organträgers ist. (2) Eine Organschaft setzt u. a. voraus, dass der Organträger eine eigenständige Unternehmenstätigkeit ausübt (Bezug: § 2 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 UStG; Art. 4 Abs. 4 Unterabs. 2 Richtlinie 77/388/EWG).

Praxishinweise

Nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG wird die gewerbliche oder berufliche Tätigkeit nicht selbständig ausS. 166geübt, wenn eine juristische Person n...