Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
IDW Praxishinweis 1/2017 zur Erstellung von (Konzern-)Zahlungsberichten
Das IDW hat am auf seiner Internetseite bekanntgemacht, dass es den IDW Praxishinweis 1/2017: Erstellung von (Konzern-)Zahlungsberichten erarbeitet hat. Auf Grundlage der §§ 341q bis 341y HGB müssen große Kapitalgesellschaften und ihnen nach § 264a Abs. 1 HGB gleichgestellte Personenhandelsgesellschaften des Rohstoffsektors (Konzern-)Zahlungsberichte erstellen und offenlegen. Diese Verpflichtung gilt erstmals für Geschäftsjahre, die nach dem Inkrafttreten des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) am beginnen. Zu berichten ist über Zahlungen (inkl. Sachleistungen) an staatliche Stellen.
Der IDW Praxishinweis 1/2017 erörtert Zweifelsfragen in Bezug auf die Erstellung von (Konzern-)Zahlungsberichten, z. B. zur Berichterstattungspflicht, zur Befreiung von der Berichterstattung ...