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StuB 4/2017 S. 158

IDW Praxishinweis 1/2017 zur Erstellung von (Konzern-)Zahlungsberichten

Das IDW hat am auf seiner Internetseite bekanntgemacht, dass es den IDW Praxishinweis 1/2017: Erstellung von (Konzern-)Zahlungsberichten erarbeitet hat. Auf Grundlage der §§ 341q bis 341y HGB müssen große Kapitalgesellschaften und ihnen nach § 264a Abs. 1 HGB gleichgestellte Personenhandelsgesellschaften des Rohstoffsektors (Konzern-)Zahlungsberichte erstellen und offenlegen. Diese Verpflichtung gilt erstmals für Geschäftsjahre, die nach dem Inkrafttreten des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) am beginnen. Zu berichten ist über Zahlungen (inkl. Sachleistungen) an staatliche Stellen.

Der IDW Praxishinweis 1/2017 erörtert Zweifelsfragen in Bezug auf die Erstellung von (Konzern-)Zahlungsberichten, z. B. zur Berichterstattungspflicht, zur Befreiung von der Berichterstattung ...