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Verlegenheitsposten in der Steuerbilanz I
I. Gegenstand der Untersuchung
Es geht um Steuerbilanzposten, die von Gesetzes wegen in Anlehnung an die Vorgaben der handelsrechtlichen Bilanzgliederung eigentlich nicht existieren können. Die Nomenklatur bemüht gewöhnlich den Begriff „Ausgleichsposten“. Nicht hier behandelt sind
Sonderbilanzposten, die einer gesetzlichen Vorgabe entsprechen, wie z. B. Bilanzierungshilfen zur Abmilderung der Liquiditätsbelastung aus Buchgewinnen durch sog. Entstrickung nach § 4g EStG.
Bilanzierungshilfen fiskalschonender Art durch Verteilung von Betriebsausgabenabzug auf mehrere Jahre (§ 4e Abs. 3 Satz 3 EStG).
Ausgleichsposten im Rahmen einer steuerlichen Organschaft beim Organträger.
Vielmehr geht es um Steuerbilanzposten, die durch BFH-Rechtsprechung „neben dem Gesetz“ aus der Taufe gehoben worden sind, weil der BFH die Möglichkeit des Ansatzes eines negativen Firmenwerts verneinte.
II. Ausgleichsposten bei negativem Unternehmenskaufpreis
1. Abschreibung werthaltiger Vermögensgegenstände
Folgende Entscheidungen sind kennzeichnend für diese „Ausgleichsposten“:
Der Erwerber erhält im asset deal ein Personenunternehmen mit einem positiven Eigenkapital von vielleicht 100 zu null und erhält...