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Anschaffungskosten bei Erwerben über Kaufoptionen
Für Erwerbe von Vermögensgegenständen mithilfe von Kaufoptionen wird untersucht, unter welchen Bedingungen und in welchem Umfang die (historische) Optionsprämie zum Bestandteil der handelsrechtlichen Anschaffungskosten wird. Die Einrechnung setzt zwingend die Deklaration einer entsprechenden Bewertungseinheit voraus. Sie ist dann allerdings auch im Fall der Nicht-Ausübung der Option und im Fall von cash settlement, wenn die Aufwendungen aus der Option nur der Aufbringung des Kassapreises seiner Höhe nach dienen, vorzunehmen. Ferner sollte der Anschaffungskostenbegriff vorzugsweise nur solche Aufwendungen beinhalten, die für den Wert des Objektes erbracht werden; der Zeitwert einer Option genügt dem nicht.
1 Untersuchungsgegenstand
Mit Kaufoptionen können sich Unternehmen einseitig gegen ungünstige Preisentwicklungen absichern, die mit dem zukünftigen Zugang eines Vermögensgegenstandes zusammenhängen. Aus bilanzieller Sicht ist zwischen verschiedenen Fallgestaltungen des Erwerbes eines Vermögensgegenstandes im Zusammenhang mit einer Kaufoption zu differenzieren. Dies bezieht sich auf die Erfüllungsvariante der Option in Gestalt von physical oder cash settlement, der möglichen Einbezie...