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Die Verwendung eines Durchschnittszinssatzes bei der Bilanzierung von Pensionsverpflichtungen aus bilanzanalytischer Sicht
Durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz wurde die Verwendung eines Durchschnittszinssatzes bei der Bewertung von Pensionsverpflichtungen verbindlich vorgeschrieben. Dieser Beitrag untersucht die Sinnhaftigkeit eines solchen Durchschnittszinssatzes vor dem Hintergrund eines messperspektivischen Rechnungszwecks, der impliziert, dass Rechnungslegungsdaten für Bewertungszwecke eingesetzt werden. Der Beitrag kommt zu dem Ergebnis, dass es aus Bewertungssicht keine Gründe gibt, die für die Verwendung eines Durchschnittszinssatzes sprechen. Aus bilanzanalytischer Sicht ist ein konstanter, fester Rechnungszins zu bevorzugen.
1 Einleitung
Im Zuge der Überarbeitung des deutschen Handelsrechts durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) aus dem Jahre 2009 ist im Zusammenhang mit der Bilanzierung von Pensionsverpflichtungen eine Neuregelung bezüglich der Bestimmung des Diskontierungszinssatzes eingeführt worden. Vor den entsprechenden Änderungen durch das BilMoG galt für handelsrechtliche Abschlüsse die Verwendung von Diskontierungszinssätzen in einem Bereich zwischen 3 % und 6 % als zulässig. Ein innerhalb dieser Grenzen gewählter Zinssatz musste wegen des Stetigkeitsprinzips grund...