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Einkommensteuer | Verluste aus Knock-Out-Zertifikaten mit Stopp-Loss-Schwelle
Anschaffungskosten für Knock-Out-Zertifikate sind auch im Verlustfall bei den Einkünften aus Termingeschäften als Werbungskosten zu berücksichtigen, wenn die Zertifikate eine sog. Stopp-Loss-Schwelle haben, die dem Basispreis vorgelagert ist. Dies gilt nach dem sowohl vor als auch nach Einführung der Abgeltungsteuer. Das Verfahren ist beim BFH unter dem Aktenzeichen VIII R 1/17 anhängig.