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Großer Senat des BFH: Sanierungserlass als Verstoß gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung
Leitsatz
Mit dem unter den Voraussetzungen des sog. Sanierungserlasses vorgesehenen Billigkeitserlass der auf einen Sanierungsgewinn entfallenden Steuer verstößt das BMF gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung.
Sachverhalt
Der
Kläger ermittelte seinen Gewinn als Einzelunternehmer gem. § 4 Abs. 1
EStG. Nachdem die Gewinnermittlungen mehrere Jahre Verluste ergeben hatten,
verzichteten einige Kreditunternehmen auf gegen ihn gerichtete Forderungen. Das
FA berücksichtigte die Erträge aus dem Forderungsverzicht als Einkünfte aus
Gewerbebetrieb und setzte die Einkommensteuer fest. Der Kläger beantragte ohne
Erfolg den Erlass der auf den Sanierungsgewinn entfallenden Einkommensteuer.
Den hiergegen gerichteten Einspruch wies das FA zurück, weil es die in dem
Sanierungserlass des BMF enthaltenen Voraussetzungen als nicht erfüllt ansah.
Die dagegen gerichtete Klage vor dem Sächsischen FG hatte keinen Erfolg (Urteil
vom - 1 K 759/12
NWB AAAAE-46973). Das Gericht begründete seine
Entscheidung damit, dass für eine abweichende Festsetzung der Steuern gem.
§ 163 Satz 1 AO selbst dann kein Raum sei, wen...