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MFA Nr. 2 vom Seite 19

Die Welt der IGeL – Individuelle Gesundheitsleistungen

Gesundheitsökonomin (VWA) Kathrin Mann (B. A.); Regensburg

Immer öfter bekommen die Patienten bereits an der Anmeldung einer Praxis oder eines Medizinischen Versorgungszentrums eine Vielzahl von Informationen zu den „Zusatzleistungen“, die angeboten werden. Diese individuellen Gesundheitsleistungen müssen von den gesetzlich versicherten Patienten vollständig selbst bezahlt werden und sind deshalb zuweilen das Thema in den einschlägigen Medien. Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) – sind sie sinnvoll oder doch Geschäftemacherei?

Was wird als IGeL definiert?

Gesetzliche Krankenkassen und Leistungserbringer müssen sich nach den Gesetzen richten, die in Deutschland bzw. in der europäischen Union gelten. Die Gesetze, die die Grundlage der erstattungsfähigen Leistungen sind, finden sich im Sozialgesetzbuch V (SGB V). Hier ist festgelegt, was eine medizinische Leistung darstellt, die auch von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden muss.

„Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland. Er bestimmt in Form von Richtlinien den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für mehr als 7...

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