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Bilanzierung | Zurechnung beim Sale-and-lease-back
Bei einem Sale-and-lease-back-Geschäft ist das Wirtschaftsgut dem Leasingnehmer zuzurechnen, wenn zu erwarten ist, dass er das Leasinggut während der gewöhnlichen Nutzungsdauer nutzen wird.
Der Leasingnehmer ist dann zwar nicht zivilrechtlicher Eigentümer, wohl aber wirtschaftlicher Eigentümer gemäß § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO. Er darf daher auch die AfA in Anspruch nehmen – und nicht der Leasinggeber.
[i]Andienungsrecht des LeasinggebersDie Klägerin erwarb von der A-GmbH EDV-Systeme und verleaste diese für vier Jahre an die A-GmbH zurück. Die Klägerin hatte dabei ein sog. Andienungsrecht: Sie konnte von der A-GmbH verlangen, dass diese die Leasinggüter nach Ablauf der Leasingdauer zu einem Wert von 20 % des Nettokaufpreises erwirbt. Dieser Betrag war höher als der Verkehrswert der Leasinggüter bei Ablauf des Vertrags. Deshalb war...