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BFH 16.12.2016 X B 41/16, BBK 4/2017 S. 165

Buchführung | Kein Zählprotokoll für eine offene Ladenkasse

Bei Verwendung einer offenen Ladenkasse muss täglich ein Kassenbericht auf der Grundlage eines tatsächlichen Auszählens der Bareinnahmen erstellt werden. Allerdings ist kein Zählprotokoll erforderlich, in dem die genaue Stückzahl der vorhandenen Geldscheine und Geldmünzen aufgelistet werden muss.

Hinweis:

[i]Missverständliche Aussage in früherem UrteilDer BFH korrigiert damit eine Aussage aus seinem Urteil aus dem Jahr 2015 zum Zeitreihenvergleich. In der Tz. 27 dieses Urteils hatte er eine Formulierung verwendet, die dahingehend verstanden werden konnte, dass auch die genaue Stückzahl der Geldscheine und -münzen aufgelistet werden muss. Im aktuellen Beschluss stellt der BFH nun klar, dass die Stückzahl der einzelnen Münzen und Geldscheine nicht festgehalten werden muss.

Zum Thema:
  • Krüger, Kassenführung (HGB),...