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GK Nr. 2 vom Seite 15

Abschreibungen auf Sachanlagen

Julia Schumacher M. A.; Hamburg

Die Erfassung der Wertminderung für materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens geschieht – je nach unterschiedlicher Zielsetzung – mithilfe der bilanziellen oder der kalkulatorischen Abschreibungen. Dabei werden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten auf die Jahre der betriebsgewöhnlichen Nutzung verteilt. Sind die bilanziellen Abschreibungen steuerrechtlich in Art und Umfang für die Buchführung zwingend vorgeschrieben, so dienen die kalkulatorischen Abschreibungen ausschließlich der Kostenrechnung.

Abschreibungsursachen

Alle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens – von wenigen Ausnahmen abgesehen – unterliegen einer ständigen Wertminderung, die durch unterschiedlichste Faktoren verursacht werden kann. Nicht nur der tägliche Gebrauch der Anlagegüter (z. B. der Fahrzeuge) mindert ihren Wert, sondern genauso sind sie durch Verwitterung einer Wertminderung ausgesetzt. Veränderte Marktbedingungen, die mittelbar oder unmittelbar im Zusammenhang mit dem Anlagegut stehen (z. B. der dramatische Anstieg von Treibstoffpreisen), können eine Wertminderung erheblich beeinflussen.

Der rasante technische Fortschritt, gerade auf dem Gebiet der Mikroelektronik, führt ständig zu ...

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