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NWB direkt Nr. 7 vom Seite 157

Sechstes SGB IV-Änderungsgesetz: Wichtige Änderungen in der Entgeltabrechnung

Gerald Eilts

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB HAAAG-36484 Durch das Sechste SGB IV-Änderungsgesetz vom (BGBl 2016 I S. 2500) werden viele Sachverhalte angesprochen, die sich auf den technischen Ablauf des Meldeverfahrens in der Sozialversicherung beziehen. Dabei handelt es sich um Punkte, die von den Entgeltabrechnungsprogrammen automatisch zu erfüllen sind und auch erfüllt werden. Daneben sind aber auch diverse Regelungen enthalten, die sich ganz konkret auf die Alltagsarbeit in der Entgeltabrechnung und die Beratungspraxis auswirken.

Ausführlicher Beitrag s. .

Betriebsnummernvergabe

[i] www.arbeitsagentur.de Nach Ablauf einer Übergangszeit sind Betriebsnummern künftig zwingend elektronisch zu beantragen.

Wegfall der Jahresmeldungen für kurzfristig Beschäftigte

[i]Wegfall von MeldeverpflichtungenBereits zum wurde die Integration der Unfallversicherungsentgelte in die DEÜV-Meldungen der Sozialversicherung wieder aufgegeben. Das Entgelt von kurzfristig Beschäftigten i. S. des § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV ist nicht beitragspflichtig. Jahresmeldungen sind für diesen Personenkreis zukünftig deshalb nicht mehr zu übermitteln.

Änderungen im Verfahren für die Vergabe von A1-Bescheinigungen

[i]Vorübergehende Entsendung ins AuslandMit einer sog. A1-Bescheinigung weisen vorübergehend ins Ausland entsandt...