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NWB direkt Nr. 7 vom Seite 155

Fortführungsgebundener Verlustvortrag nach § 8d KStG

Dr. Ingmar Dörr, Dennis Reisich und Marius Plum

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB XAAAG-36483 Im Rahmen der Beteiligung an Finanzierungsrunden müssen Kapitalgeber, die als Gegenleistung für ihre Unterstützung die Einräumung einer Gesellschafterstellung anstreben, auch die steuerlichen Parameter im Blick behalten. Zur Einschätzung der wirtschaftlichen Attraktivität einer Beteiligung gehört auch die Frage der Nutzbarkeit von steuerlichen Verlustvorträgen, die gerade junge und innovationsfreudige Start-Ups während Entwicklungsphasen regelmäßig in erheblichem Umfang anhäufen. Die Rechtsfolgen des § 8c KStG haben hier vielfach zu steuerlichen Hemmnissen geführt. Diese können durch den neu eingeführten § 8d KStG gemildert oder beseitigt werden. Dennoch ist Vorsicht geboten, da sich durch diesen auch neue, ggf. noch weitreichendere Risiken ergeben können.

Ausführlicher Beitrag s. .

Neueinführung des § 8d KStG und Zweck der Vorschrift

[i]Zweck: Beseitigung von Hemmnissen aufgrund des § 8c KStGMit Wirkung ab dem hat der Gesetzgeber am einen neuen § 8d in das KStG eingefügt. Hierdurch bezweckt er, die steuerliche Verlustverrechnung bei Körperschaften neu auszurichten und steuerliche Hemmnisse bei der Unternehmensfinanzierung zu beseitigen, die sich bislang aus der Anwendung von § 8c KStG ergeben haben. Der ...