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FG Köln 18.10.2016 8 K 3825/11, NWB 7/2017 S. 483

Einkommensteuer | Spekulationsgewinnbesteuerung bei selbst genutzter Ferienwohnung

Nach dem ist eine Eigennutzung i. S. von § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 zweite Alternative EStG bei einer als Zweitwohnung genutzten Ferienwohnung nicht gegeben, wenn diese nicht aus beruflichen Gründen, sondern im Wesentlichen für Erholungsaufenthalte genutzt wird.

Anmerkung:

„Nutzung zu eigenen Wohnzwecken“ ist nach der vom FG Köln für zutreffend erachteten Rechtsprechung des BFH bei § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG so zu verstehen wie in § 10e EStG und in § 4 EigZulG. Danach dient ein Wirtschaftsgut eigenen Wohnzwecken, wenn es vom Steuerpflichtigen selbst tatsächlich und auf [i]Hofele, NWB 28/2016 S. 2125Dauer angelegt bewohnt wird. Das Verfahren wird beim BFH unter dem Aktenzeichen IX R 37/16 geführt.