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BFH 06.12.2016 IX R 48/15, NWB 7/2017 S. 482

Einkommensteuer | Übergangsregelung zur Verrechnung von Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften mit Aktien verfassungsgemäß

Die auf fünf Jahre befristete Übergangsregelung zur Verrechnung von sog. Altverlusten mit Aktiengewinnen, die der Abgeltungsteuer unterliegen, ist nach dem verfassungsgemäß.

Anmerkung:

Der BFH hält die Entwertung der S. 483 [i]Grundlagen „Verlustausgleich – Verlustabzug“ NWB CAAAE-60556 Altverluste anlässlich des Systemwechsels bei der Besteuerung von Wertpapierveräußerungen für vertretbar, zumal der horizontale Verlustausgleich mit Einkünften i. S. des § 23 EStG n. F. fortbesteht. Die fünfjährige Übergangsregelung wird als Konzession an die Steuerpflichtigen mit Verlustvorträgen betrachtet, so dass die Befristung keiner sachlichen Rechtfertigung bedarf. Rechtsbehelfe gegen das ab 2014 geltende Verlustverrechnungsverbot wird man einstweilen offenhalten, um abzuwarten, ob gegen die Entscheidung de...