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Einkommensteuer | Zur steuerlichen Behandlung von in einem Verlagsvertrag vereinbarten sog. Vorschusszahlungen
Nicht rückzahlbare Zahlungen, die ein Verlag zum Zweck der Vorfinanzierung erwarteter GEMA-Zahlungen an den Urheber erbringt und die mit den Ausschüttungen der GEMA zu verrechnen sind, sind nach dem unabhängig davon, ob sie als vorzeitige Teilerfüllung einer Vergütungspflicht des Verlags anzusehen sind, mit dem Zufluss als Betriebseinnahmen zu erfassen.
Bei diesem Streitfall ist eigentlich nur verwunderlich, warum das Finanzgericht die Revision zugelassen und warum die Entscheidung des [i]infoCenter „Zufluss-Abfluss-Prinzip“ NWB YAAAB-05702 BFH zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt wurde. Nicht rückzahlbare Vorschusszahlungen von Verlagen als Darlehen zu bezeichnen und in der Gewinnermittlung durch Einnahmenüberschussrechnung als solche zu behandeln, ist derart abwegig, dass ...