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RENO Nr. 2 vom Seite 18

Aktuelle Rechtsprechung

Rechtsfachwirtin Silke Umland; Drochtersen

An dieser Stelle finden Sie regelmäßig aktuelle Entscheidungen der höheren Gerichte, die für Ihre tägliche Arbeit von Nutzen sein können.

„Alter Mann“ keine Beleidigung

Der Angeklagte wird durch das Amtsgericht wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Beleidigung sowie wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 10 Monaten verurteilt. Hiergegen wendet er sich mit der Berufung. Das OLG hält die Strafe grundsätzlich für gerechtfertigt. Lediglich hinsichtlich der Verurteilung wegen Beleidigung erklärt das Gericht, dass der Angeklagte den 57-jährigen Zeugen zwar als „alten Mann“ betitelte. Hierin sieht das Gericht aufgrund des Alters des Zeugen aber keine herabwürdigende Beleidigung.

Leitsatz: 1. Eine Tatsachenbehauptung oder eine gegenüber einer anderen Person verwendete Bezeichnung, die zutreffend oder nach allgemeinem Verständnis wertneutral ist, kann in der Regel nicht als Beleidigung angesehen werden, es sei denn, der Bezeichnung kommt eine über die bloße Kennzeichnung hinaus gehende abwertende Konnotation zu.

2. In der Bezeichnung „alter Mann“ liegt für sich b...

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