Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Hessisches Finanzgericht  Urteil v. - 9 K 372/16 EFG 2017 S. 1251 Nr. 15

Gesetze: EStG § 4 Abs. 3 S. 4

Abzugsbeschränkung des §§ 4 Abs. 3 S. 4 EStG bei Goldbeständen

Leitsatz

  1. Maßgebend für die Zuordnung eines Wirtschaftsgutes zum Anlagevermögen ist grundsätzlich die Funktion und wirtschaftliche Bedeutung, die dem Wirtschaftsgut innerhalb des Betriebsorganismus zukommt, wobei es für die Abgrenzung von Anlage-und Umlaufvermögen auf die Zweckbestimmung ankommt, mit der ein Wirtschaftsgut im Betrieb eingesetzt wird.

  2. Bei einer Gesellschaft, deren Gesellschaftszweck der Aufbau, die Verwaltung und die Nutzung eines Portfolios aus Edelmetallen, Rohstoffen und Wertpapieren ist, was auch den Erwerb und Verkauf von Edelmetallen beinhaltet, sind Goldbestände als Umlaufvermögen anzusehen.

  3. Der Herausgabeanspruch des Eigentümers gegen die Bank als Besitzer der Goldbestände nach §§ 985 BGB stellt keine mit einem Wertpapier vergleichbare Forderung dar, für die die Abzugsbeschränkungen des § 4 Abs. 3 S. 4 EStG gelten.

Fundstelle(n):
BBK-Kurznachricht Nr. 19/2017 S. 895
EFG 2017 S. 1251 Nr. 15
StuB-Bilanzreport Nr. 3/2018 S. 113
BAAAG-36502

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen