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Bilanzierung von Steuerrisiken
I. Ansatzzeitpunkt in der Steuerbilanz und Handelsbilanz
1. Kein Konsens in der Rechtsprechung
Bekanntermaßen sind die bis zum Abschlussstichtag entstandenen, nicht erloschenen betrieblichen Steuerschulden in der Bilanz auszuweisen. Genauso bekannt sind aber auch die Unsicherheiten, die bei der steuerlichen Beurteilung bestimmter Sachverhalte auftreten, und der Erfahrungswert, dass nicht jede Fehlbeurteilung von den Finanzbehörden entdeckt wird. Jeder Bilanzierende hat insoweit abzuwägen, zu welchem Stichtag erstmals eine Passivierung unsicherer Mehrsteuern geboten ist. Hierfür kommt einerseits das Jahr ihrer Verursachung und andererseits der spätere Zeitpunkt, in dem die Mehrsteuern „aufgedeckt“ werden, in Betracht.
Der BFH beantwortet diese Frage nur für hinterzogene Mehrsteuern eindeutig. Hiernach ist für die erstmalige Bilanzierung von hinterzogenen Mehrsteuern nicht der Zeitpunkt ihrer Verursachung, sondern der Zeitpunkt der Tatentdeckung durch die Steuerfahndung maßgeblich. In Bezug auf nicht hinterzogene Mehrsteuern scheint dagegen nur insoweit ein Konsens zu bestehen, dass ein abstraktes BP-Steuernachzahlungsrisiko nicht rückstellungsfähig ist. Ansonsten divergiert die Rechtsp...