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NWB Nr. 6 vom Seite 444

Wirtschaftlichkeit der Erbbaubestellung aus der Sicht eines Erbbauberechtigten

Erbbaurechtsbestellung vs. Grundstückskauf

Fritz Schmidt

[i]infoCenter „Erbbaurecht“ NWB IAAAB-05366 Geht es um die Schaffung preisgünstiger Wohnungen, wird regelmäßig empfohlen, zur Finanzierung Erbbaurechte auszugeben. Im Folgenden soll gezeigt werden, dass diese Forderung mit der wirtschaftlichen Realität der Erbbaurechte nur bedingt in Einklang steht. Ziel dieses Aufsatzes ist es zu bestimmen, in welchen Fällen die Bestellung eines Erbbaurechts für den Erwerber sinnvoll ist und welche Faktoren einen Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit der Erbbaurechtsbestellung haben.

Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .

I. Rechtliche Grundlagen

[i]Laufzeit des Erbbaurechts und Höhe des Erbbauzinses werden in notariellem Vertrag geregeltDas Erbbaurecht ist das veräußerliche und vererbliche dingliche Recht, auf oder unter der Oberfläche eines Grundstücks eines Dritten ein bestehendes oder noch zu errichtendes Bauwerk zu haben (§ 1 ErbbauRG). Als Gegenleistung für das eingeräumte Erbbaurecht hat der Erbbauberechtigte dem Grundstückseigentümer i. d. R. den Erbbauzins zu bezahlen (§ 9 ErbbauRG). Die Bestellung des Erbbaurechts erfolgt durch einen notariell zu beurkundenden Vertrag (§ 11 Abs. 2 ErbbauRG). In dem Vertrag werden die Laufzeit des Erbbaurechts und die Höhe des zu bezahlenden Erbbauzinses geregelt. Der Erbbauzins kann als einmalige Zahlung oder als wiede...