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BFH 30.11.2016 V R 18/16, BBK 3/2017 S. 104

Umsatzsteuer | Auch das gesonderte Entgelt für Eingehen eines Mietvertrags ist umsatzsteuerfrei

Das Entgelt, das für das Eingehen eines Mietvertrags gezahlt wird, ist nach § 4 Nr. 8 Buchst. g UStG umsatzsteuerfrei. Denn § 4 Nr. 8 Buchst. g UStG erfasst nicht nur die Übernahme von Verbindlichkeiten, sondern auch die Begründung von Verbindlichkeiten und die damit verbundene Verpflichtung, Geld an den Vertragspartner zu zahlen.

[i]Vermietung war für anschließenden Verkauf erforderlichIm Streitfall zahlte der E als Immobilieneigentümer dem Unternehmer U ein Entgelt dafür, dass er einen Mietvertrag mit E über fünf Jahre abschließt; die monatliche Miete sollte 15.000 € betragen, so dass sich insgesamt eine Mietsumme von 900.000 € ergab. E wollte nämlich seine Immobilie an D verkaufen, der aber die Immobilie nur in vermietetem Zustand erwerben wollte. E zahlte dem U ein Entgelt von 900.000 € für den Abschluss des Mietvertrags und verkaufte seine Immobilie an D, der den Mietvertra...