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BBK Nr. 3 vom Seite 100

Das Kassengesetz auf dem Gabentisch

[i]Ausführlicher Beitrag ab Seite 116Die Übersicht zeigt, wann die Teile des Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen anzuwenden sind.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .


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Vorschrift
Wesentlicher Regelungsgehalt
anwendbar
ab
gemäß
§ 146 Abs. 1
Einzelaufzeichnung (Satz 1); tägliche Aufzeichnung ist Muss (Satz 2); Ausnahme von der Einzelaufzeichnung = Zumutbarkeit (Satz 3); keine Ausnahme bei elektr. Aufzeichnungssys. (Satz 4)
Art. 3
§ 146a Abs. 1
Sicheres elektronisches Aufzeichnungssystem; zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung; Werbe- und Vertriebsverbot zuwiderlaufender Einrichtungen
Abs. 2
Belegausgabeverpflichtung; Befreiung von der Belegausgabe-verpflichtung; Widerruf der Befreiung
Abs. 3
Ermächtigungsgrundlage zum Erlass einer Verordnung; Gegenstände der Verordnung (Satz 1); Aufgaben des BSI (Sätze 2 und 3); Verfahren zur Verordnungsgebung (Sätze 4 bis 8)
Kalenderjahre nach Ablauf des
Abs. 4
Meldeverpflichtung des Steuerpflichtigen
- Anschaffung Aufzeichnungssystem ab
innerhalb eines Monats nach Anschaffung oder Außerbetrieb-
nahme des elektron...