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Voraussetzungen an eine Organschaft
Streitig war im Verfahren , ob eine organisatorische Eingliederung einer GmbH in eine Muttergesellschaft ohne Personalunion bei der Geschäftsführung vorliegen kann. Der BFH hat dies in diesem Fall bejaht. Gleichwohl hat er die Sache zurückverwiesen. Das FG muss im zweiten Rechtsgang klären, ob die Muttergesellschaft unternehmerisch tätig war, da dies Voraussetzung für die Entstehung einer Organschaft ist.
A. Leitsätze
1. Eine organisatorische Eingliederung ist auch ohne Personenidentität in den Leitungsgremien des Organträgers und der Organgesellschaft gegeben, wenn nach dem Anstellungsvertrag zwischen der Organgesellschaft und ihrem nominell bestellten Geschäftsführer dieser die Weisungen der Gesellschafterversammlung sowie eines angestellten Dritten zu befolgen hat, der auf die Willensbildung der Gesellschafterversammlung einwirken kann und der zudem alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer des Organträgers ist.
2. Eine Organschaft setzt u. a. voraus, dass der Organträger eine eigenständige Unternehmenstätigkeit ausübt.
B. Sachverhalt
Gegenstand einer GmbH war die Versorgung von Alten- und Pflegeheimen mit Lebensmitteln und Dienstleistungen. Gesellschafter waren Mu...