Einkommensteuergesetz Kommentar
2. Aufl. 2017
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§ 75 Aufrechnung
Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (DA-KG).
A. Allgemeine Erläuterungen
1Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift: § 75 EStG regelt, unter welchen Voraussetzungen die Familienkasse Ansprüche auf Erstattung von Kindergeld im Aufrechnungswege gegen Kindergeldzahlungen durchsetzen kann.
2Entstehung und Entwicklung der Vorschrift: Die Vorschrift wurde im Zusammenhang mit der Neuregelung der einkommensteuerrechtlichen Kindergeldvorschriften ab 1996 in das EStG aufgenommen. Sie wurde zuletzt mit dem Zollkodex-Anpassungsgesetz geändert. Durch die Änderung wurde die Regelung an § 37 Abs. 2 AO angepasst.
3Geltungsbereich: § 75 EStG ist Bestandteil des verfahrensrechtlichen Teils des X. Abschnitts des EStG. § 75 Abs. 1 EStG bestimmt die Grenzen der Aufrechnung, Abs. 2 erweitert die Aufrechnungsbefugnis auf Kindergeldansprüche jedes mit dem Erstattungspflichtigen in Haushaltsgemeinschaft lebenden anderen Kindergeldberechtigten.
4Verhältnis zu anderen Vorschriften: Für die Aufrechnung eines Erstattungsanspruchs wegen überzahlten Kindergeldes mit anderen Ansprüchen (z. B. Besoldungs-, Vergütungs-, Versorgungs- und Lohnansprüchen) unter Beachtung der Pfändungsfreigrenzen gelten nach § 226 Abs. 1 AO die §§ 387 bis 396 BGB sinngemäß. Eine Abzweigung von K...