Einkommensteuergesetz Kommentar
2. Aufl. 2017
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§ 24 Entschädigungen, Nutzungsvergütungen u. A.
R 4.5 EStR; R 24.1 - 24.2 EStR; (R 8.1 KStR); BStBl 2013 I 508; BStBl 2013 I 1326; BStBl 2015 I 581; OFD Rheinland, Kurzinfo ESt 11/2012, v. , NWB DokID: NWB XAAAE-08184.
Köhler, BFH: Abziehbarkeit nachträglicher Schuldzinsen bei Einkünften nach § 17 EStG, BB 2010, 2223; Weber-Grellet, Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG – Rechtsprechung und neue Entwicklungen, DB 2012, 1889; Geißler, Abzugsfähigkeit nachträglicher Schuldzinsen – eine vergleichende Darstellung, NWB 2015, 332; Geißler/Quinten, Beschränkung des nachträglichen Schuldzinsenabzugs durch § 4 Abs. 4a EStG, DStZ 2015, 956; Geserich, Die ermäßigte Besteuerung von Entlassungsentschädigungen, DB 2016, 1953 ; Geißler, Das ungeschriebene Tatbestandsmerkmal der Zwangslage in § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG, Stbg 2017, 417.
A. Allgemeine Erläuterungen
I. Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift
1§ 24 EStG regelt klarstellend und ergänzend zu § 2 Abs. 1 EStG den Umfang der sachlichen Steuerpflicht und die persönliche Zuordnung von Einkünften. Die Norm schafft keine neue Einkunftsart, sondern ergänzt lediglich die Einkünftetatbestände der §§ 13 bis 23 EStG. Hierbei ist die Einkunftsart relevant, zu der die Einnahmen gehört hätten, wenn sie erzielt worden wären.
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