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Erleichterungen bei der Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB FAAAG-35131 Die Modalitäten für die Berechnung und Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge sollten ursprünglich mit dem Zweiten Bürokratieentlastungsgesetz ab dem auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt werden. Das Gesetzgebungsverfahren zum Zweiten Bürokratieentlastungsgesetz ist allerdings in 2016 nicht mehr zum Abschluss gekommen. Ungeachtet dessen ist vorgesehen, dass die neuen Vorschriften dann rückwirkend zum in Kraft treten. Höchst erfreulich ist es deshalb, dass seitens der Spitzenorganisationen der Sozialversicherungsträger keine Bedenken gesehen werden, wenn Arbeitgeber die Vereinfachungsregelung zur Ermittlung der Beitragsschuld bereits für Entgeltabrechnungszeiträume ab Januar 2017 anwenden (TOP 4 des Besprechungsergebnisses des GKV-Spitzenverbandes, der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Bundesagentur für Arbeit über Fragen des gemeinsamen Beitragseinzugs am NWB TAAAF-90588).
Ausführlicher Beitrag s. .
Feststellung der voraussichtlichen Höhe der Beitragsschuld sehr aufwendig
[i]Gesamtsozialversicherungsbeitrag in voraussichtlicher Höhe der Beitragsschuld ist spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fälligSeit 2006 sind die Beiträge zur Sozialversicherung für sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer in voraussichtlich...