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NWB Nr. 5 vom Seite 378

Irreführende Werbung eines Rechtsanwalts

[i]AGH NRW, Urteil vom 30. 9. 2016 - 1 AGH 49/15Die Werbung eines Rechtsanwalts ist irreführend, wenn er auf seiner Internetseite und auf seinen Briefköpfen angibt, Büros an zwei unterschiedlichen Orten zu unterhalten, seine Kanzlei tatsächlich aber nur an einem Ort betreibt, während er an dem anderen Ort – ohne vertragliche Grundlage – Bürodienstleistungen lediglich tatsächlich in Anspruch S. 379nehmen kann. Im Streitfall verwies der klagende Rechtsanwalt auf seiner Homepage und auf seinen Briefköpfen mit der Bezeichnung „Büro“ und einer Ortsangabe auf von ihm an zwei unterschiedlichen Orten [i]Zu den berufsrechtlichen Grenzen zulässiger Werbung Gilgan, NWB 44/2014 S. 3340betriebene Büros. In Brühl unterhält er seine Kanzleiräume. An dem anderen, zweiten Ort nimmt eine von ihm betriebene Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) Bürodienstleistungen eines örtlichen Anbieters in Form eines „virtuellen Büros“ in Anspruch. Deswegen ergänzte der Kläger den Hinweis auf sein zweites Büro teilweise mit dem Zusatz „c/o“ und dem Namen der Unternehmergesellschaft. Die am zweiten Standort verfügbaren Bürodienstleistungen kann der Rechtsanwalt (tatsächlich) in Anspruch nehmen. Eine vertragliche Regelung zwischen ihm und der Unternehmergesellschaft oder dem örtlichen Anb...