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NWB Nr. 5 vom Seite 392

Eine gute Begründung ...

© fotomek – fotolia.com... ist in der Kommunikation mit den Finanzbehörden ganz entscheidend. Im Optimalfall kann man seine Argumentation sogar noch mit den entsprechenden gesetzlichen Vorschriften stützen.

Sollte in diesem Fall keine geringfügige Beschäftigung als Voraussetzung für Rentenversicherungsfreiheit vorliegen, lässt sich der zuständige Bearbeiter dieses Anliegens aber vielleicht auch von den leider nicht näher erläuterten persönlichen Beweggründen überzeugen.

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