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NWB Nr. 5 vom Seite 326

Das neue Abzugsverbot des § 4i EStG für Sonderbetriebsausgaben

A Farewell to Double-Dip

Professor Dr. Hans-Joachim Kanzler

Durch das [i]Anti-BEPS-Umsetzungsgesetz I vom 20.12.2016, BGBl 2016 I S. 3000Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen vom (BGBl 2016 I S. 3000), dem sog. Anti-BEPS-Umsetzungsgesetz I, wurde mit § 4i EStG ein neues Abzugsverbot für Sonderbetriebsausgaben in das Einkommensteuergesetz eingefügt. Danach dürfen Aufwendungen des Gesellschafters einer Personengesellschaft nicht als Sonderbetriebsausgaben abgezogen werden, soweit diese Aufwendungen auch die Steuerbemessungsgrundlage in einem anderen Staat mindern. Dieses Abzugsverbot gilt nicht, soweit diese Aufwendungen Erträge desselben Steuerpflichtigen mindern, die bei ihm sowohl der inländischen Besteuerung unterliegen als auch nachweislich der tatsächlichen Besteuerung in dem anderen Staat. Die Vorschrift ist am in Kraft getreten (Art. 19 Abs. 2 des Anti-BEPS-Umsetzungsgesetzes I). Betroffene Gesellschaften haben daher zu prüfen, welche Auswirkungen das neue Abzugsverbot auf bereits bestehende Finanzierungsgestaltungen hat und ob geplante Finanzierungsstrukturen noch sinnvoll umzusetzen sind.

Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .

I. Entstehung und Bedeutung des Abzugsverbots für Sonderbet...