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BMF | Konsultationsvereinbarung zu Art. 19 DBA Schweiz
Das BMF hat am eine Konsultationsvereinbarung zur Auslegung von Art. 19 DBA Schweiz vom veröffentlicht. Es betrifft Vergütungen, einschließlich wiederkehrender oder einmaliger Zahlungen von Vorsorgeeinrichtungen der sog. zweiten Säule der schweizerischen Altersvorsorge, an aktive oder ehemals Bedienstete im öffentlichen Dienst der Schweiz; diese gelten als aus einem „Sondervermögen“ nach Art. 19 Abs. 1 DBA Schweiz gewährt. Das Besteuerungsrecht dafür steht dem Ansässigkeitsstaat des Empfängers zu – auch für Ruhegehälter –, wenn der Vergütungsempfänger aktiver oder ehemaliger Grenzgänger ist (Art. 19 Abs. 5 DBA Schweiz). Der Kassenstaat hat den Steuerabzug [i]Finanzamt Koblenz, Vordruck Gre-1a unter http://go.nwb.de/peub9nach Art. 15a Abs. 1 des DBA zu beschränken. Hierfür ist der Vorsorgeeinrichtung vor dem ersten Zufluss eine Ansässigkeitsbescheini...