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BMF 06.12.2016 IV C 3 - S 2221/12/10008: 008, StuB 2/2017 S. 82

Einkommensteuer | Bonuszahlungen einer gesetzlichen Krankenkasse für gesundheitsbewusstes Verhalten

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt zur steuerlichen Behandlung von Bonusleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung nach § 65a SGB V abweichend von Rz. 72 des /IV C 5 - S 2345/08/0001 NWB NAAAE-55293 (BStBl 2013 I S. 1087), zuletzt geändert durch NWB NAAAF-77679 (BStBl 2016 I S. 645), Folgendes:

Werden von der gesetzlichen Krankenversicherung im Rahmen eines Bonusprogramms zur Förderung gesundheitsbewussten Verhaltens (nach § 65a SGB V) Kosten für Gesundheitsmaßnahmen erstattet, die nicht im regulären Versicherungsumfang enthalten und damit von den Versicherten vorab privat finanziert worden sind, handelt es sich bei dieser Kostenerstattung um eine Leistung der Krankenkasse und nicht um eine Beitragsrückerstattung. D...