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StuB 2/2017 S. 79

Bundeskabinett beschließt Entwurf des Betriebsrentenstärkungsgesetzes

Das Bundeskabinett hat am den Entwurf des Betriebsrentenstärkungsgesetzes beschlossen. Damit bringt die Bundesregierung ein umfassendes Maßnahmenpaket zur weiteren Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung auf den Weg. Die Maßnahmen richten sich insbesondere an KMU sowie Beschäftigte mit geringem Einkommen.

Die wesentlichen Regelungen des Gesetzentwurfs sind:

1. Stärkung der betrieblichen Altersversorgung

a. Neuregelungen im Arbeitsrecht (Betriebsrentengesetz): Im Betriebsrentengesetz wird den Sozialpartnern ermöglicht, künftig auf der Grundlage von Tarifverträgen sog. reine Beitragszusagen einzuführen und damit die Arbeitgeber von bisherigen Haftungsrisiken für Betriebsrenten zu entlasten. Nichttarifgebundene Arbeitgeber und Beschäftigte können vereinbaren, dass die einschlägigen Tarif...