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BFH 20.10.2016 V R 26/15, StuB 2/2017 S. 85

Umsatzsteuer | Rückwirkung der Rechnungsberichtigung auf den Zeitpunkt der ursprünglichen Ausstellung; Voraussetzungen der Rechnungsberichtigung

(1) Berichtigt der Unternehmer eine Rechnung nach § 31 Abs. 5 UStDV, wirkt dies auf den Zeitpunkt zurück, in dem die Rechnung erstmals ausgestellt wurde ( Änderung der Rechtsprechung). (2) Eine berichtigungsfähige Rechnung liegt jedenfalls dann vor, wenn sie Angaben zum Rechnungsaussteller, zum Leistungsempfänger, zur Leistungsbeschreibung, zum Entgelt und zur gesondert ausgewiesenen Umsatzsteuer enthält. (3) Die Rechnung kann bis zum Schluss der letzten mündlichen Verhandlung vor dem FG berichtigt werden (Bezug: § 14, § 14a, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG; Art. 18 Abs. 1 Buchst. a, Art. 22 Abs. 3 Richtlinie 77/388/EWG; Art. 178 Buchst. a, Art. 219, Art. 226 MwStSystRL).

Praxishinweise

Auf Vorlage des Niedersächsischen FG (Beschluss vom - 5 K 40/14 NWB NAAAE-81456, Kurzinfo StuB 2016 S. 200 NWB ZAAAF-68123) hat der