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Zurückweisung einer im EU-Ausland niedergelassenen Steuerberatungsgesellschaft zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen für inländische Steuerpflichtige
(1) Eine Zurückweisung nach § 80 Abs. 5 AO ist auch bei einer unbefugten geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen unabhängig davon gerechtfertigt, ob die hilfeleistende Personen oder Vereinigung als Bevollmächtigte oder – wegen fehlender Vollmacht – als Beistand tätig geworden ist. (2) Steuerberatungsgesellschaften, die in einem anderen Mitgliedstaat der EU niedergelassen sind, sind nach § 3a StBerG unter den im Einzelnen festgelegten Voraussetzungen zu einer vorübergehenden und gelegentlichen Hilfeleistung in Steuersachen „auf“ deutschem Gebiet befugt. § 3a StBerG umfasst nicht grenzüberschreitende Dienstleistungen ohne physischen Grenzübertritt der für die Steuerberatungsgesellschaft handelnden Personen. (3) Eine in einem anderen Mitgliedstaat ansässige oder niedergelassene Steuer...