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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - 2 K 82/15

Gesetze: UStG § 14UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1UStG § 15 Abs. 1 Nr. 3 EWGRichtl-77/388 Art. 17 Abs. 2a AO § 162

Vorsteuerabzug: nicht nachprüfbare Angabe der Anschrift des leistenden Unternehmers - Schätzung von Besteuerungsgrundlagen

Leitsatz

1. Die Angabe einer Anschrift, an der keinerlei geschäftliche Aktivitäten des Leistenden stattgefunden haben, reicht für eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung nicht aus

2. Zur Schätzung der Besteuerungsgrundlagen gemäß § 162 AO bei fehlender Aufzeichnung der Einnahmen durch Geldverkehrsrechnungen unter besonderer Berücksichtigung der anzunehmenden Lebenshaltungskosten.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
SAAAG-35024

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