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Thüringer FG Urteil v. - 4 K 44/14

Gesetze: EstG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. a

Kindergeldanspruch bei Sprachaufenthalt des Kindes im Ausland

Ausbildung nur bei systematischem Sprachunterricht im Umfang von mindestens 10 Wochenstunden

Leitsatz

1. Ein Au-pair-Verhältnis dient regelmäßig nicht der Ausbildung; es schließt die Berücksichtigung eines Kindes nach § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG wegen einer anderweitigen Ausbildung jedoch ebenso wenig aus wie ein neben der Ausbildung bestehendes Wehrdienstverhältnis.

2. Wird während eines Au-pair-Verhältnisses ein begleitender systematischer Sprachunterricht von weniger als 10 Wochenstunden (im Streitfall 8,6 Wochenstunden) absolviert, liegt auch dann keine Ausbildung vor, wenn weitere Zeit zur Unterrichtsvor- und -nachbereitung aufgewendet wird.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
VAAAG-35010

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