Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Vorsteuerberichtigung bei Beendigung einer Organschaft
Zu entscheiden hatte das FG Rheinland-Pfalz über mehrere zentrale Punkte der umsatzsteuerlichen Organschaft gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG. Gleichzeitig wurde zu Fragen der Option nach § 9 UStG bei nach § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG umsatzsteuerbefreiten Grundstücksveräußerungen Stellung bezogen. Auslöser für den Rechtsstreit war eine Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG.
A. Leitsätze (nicht amtlich)
1. Die Beendigung der Organschaft bewirkt, dass die Vermietung des Betriebsgrundstücks durch den bisherigen Organträger an die bisherige Organgesellschaft sodann als Vermietungsunternehmen anzusehen ist. Wird das Grundstück an die bisherige Organgesellschaft verkauft, die es für ihre unternehmerischen Zwecke wie bisher weiter nutzt, so hat dies die Beendigung des Vermietungsunternehmens zur Folge; die Übertragung kann damit keine Geschäftsveräußerung im Ganzen sein. Wenn der Grundstücksumsatz mangels Option nach § 9 UStG gem. § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG steuerfrei ist, so führt dies ggf. zur Vorsteuerberichtigung gem. § 15a UStG.
2. Die Übergangsregelung gemäß (BStBl 2011 I S. 703) zur Anerkennung von Organschaften bei sog. Schwestergesellschaften im Billigkeitswege kann nicht erweiternd auf den Sachverhalt übertragen werden, dass die Organgesellschaft formwechseln...