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Impressum: Angabe von Telefonnummer oder Fax nicht zwingend
§ 5 Abs. 1 Nr. 2 Telemediengesetz schreibt u. a. vor, dass im Impressum von Internetanbietern Angaben enthalten sein müssen, die Kunden eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation ermöglichen. Das OLG Köln hat entschieden, dass die Angabe einer Telefon- oder Telefaxnummer entfallen kann, wenn Kunden die Möglichkeit haben, auf anderem Weg schnell mit dem Anbieter Kontakt aufnehmen zu können, z. B. per Mail oder Chat. Auch eine Rückrufmöglichkeit erfüllt diesen Zweck ().