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NWB direkt Nr. 4 vom Seite 84

Die Unvollkommenheit des § 12 Abs. 5 UmwStG - ein Steuerschlupfloch?

Professor Dr. Torsten Mindermann und Dr. Karsten Lukas

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB QAAAF-90819 Während bei grenzüberschreitenden Verschmelzungen von Körperschaften die innewohnenden stillen Reserven der übertragenden Körperschaft der deutschen Ertragsbesteuerung unterliegen, ist für diese Fälle die steuerliche Behandlung von offenen Reserven (in der Regel das ausgewiesene Kapital auf den Eigenkapitalkonten) nicht eindeutig geregelt.

Ausführlicher Beitrag s. .

Hintergrund

[i]Grundlagen „Verschmelzung“ NWB RAAAE-83079 Eine grenzüberschreitende Verschmelzung ist dadurch gekennzeichnet, dass mehrere Unternehmen sich gesellschaftsrechtlich und grenzüberschreitend zu einem Unternehmen zusammenschließen. Dabei gehen die Identität und das Vermögen des übertragenden auf das übernehmende Unternehmen über. Grenzüberschreitende Verschmelzungen sind in Deutschland seit Ende 2006 möglich.

Voraussetzungen für transnationale Verschmelzungen

[i]Verschmelzungsfähige GesellschaftenMindestens eine der an der Fusion beteiligten Gesellschaften muss dem Recht eines anderen EU-Mitgliedstaats bzw. EWR-Staats unterliegen (§ 122a Abs. 1 UmwG). Die Gesellschaften, denen eine grenzüberschreitende Verschmelzung erlaubt ist, werden in § 122b UmwG benannt. Dies sind prinzipiell alle Kapitalgesellschaften, außer die Genossenschaften und Kapitalsammelgesellschaft...