Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umsatzsteuer | Ort der Lieferung bei Versendung der Waren über ein Konsignationslager
Für die Lieferortbestimmung nach § 3 Abs. 6 UStG muss der Abnehmer bereits bei Beginn der Versendung feststehen. Eine Versendungslieferung kann nach dem dann auch vorliegen, wenn der Liefergegenstand nach dem Beginn der Versendung für kurze Zeit in einem Auslieferungslager gelagert wird.
Streitpunkt war, ob für aus Spanien nach Deutschland versandte Waren der Lieferort nach § 3 Abs. 6 UStG in Spanien lag. Die Ware war für einen deutschen Abnehmer bestimmt, wurde jedoch zunächst in einem deutschen Auslieferungslager (Lagerhalter war ein vom Lieferanten bestimmter Dritter) eingelagert und nach Maßgabe besonderer Vereinbarungen nach fortlaufendem Bedarf vom deutschen Abnehmer abgerufen. Der BFH entschied, es handele sich um in Spanien erfolgte Versendungslieferungen, soweit der Abnehmer...