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Einkommensteuer | Besteuerung der Barabfindung bei einem Aktientausch nach Einführung der Abgeltungsteuer
Nach dem ist ein Barausgleich, der anlässlich eines Aktientausches für vor dem erworbene ausländische Aktien gezahlt wird, nicht gem. § 20 Abs. 4a Satz 2 EStG 2009 in eine einkommensteuerpflichtige Dividende umzuqualifizieren, wenn die Anteile wegen Ablaufs der einjährigen Veräußerungsfrist bereits steuerentstrickt waren.
Seit unterliegen Barabfindungen im Zuge eines Aktientauschs der Abgeltungsbesteuerung. Der BFH hat im Streitfall die Besteuerung deshalb nicht [i]Grundlagen „Abgeltungsteuer“ NWB MAAAE-27762 gebilligt, weil die Klägerin die getauschten (amerikanischen) Aktien bereits im Jahr 2006 erworben hatte, so dass die Aktien nach Ablauf der Jahresfrist gem. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG a. F. bereits steuerentstrickt waren.