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Umweltschutz | Vereinbarung zur Errichtung eines bundesweiten Systems zur Rücknahme pfandpflichtiger Einweg-Getränkeverpackungen
Die Lekkerland-Tobaccoland GmbH & Co. KG und die SPAR Handels-Aktiengesellschaft haben gem. § 10 GWB i. V. mit § 7 GWB beim Bundeskartellamt die Freistellung einer Vereinbarung zur Errichtung eines bundesweiten Systems zur Rücknahme pfandpflichtiger Einweg-Getränkeverpackungen und zum Ausgleich von Pfandgeldern auf Einweggebinde (§ 6 VerpackV) beantragt. Die ausführlichen Vereinbarungen hat das Bundeskartellamt mit Bek. Nr. 103/2003 v. im BAnz Nr. 169 v. S. 20 493 veröffentlicht.