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Arbeitshilfe Dezember 2016

Jahresabschluss kompakt 2016/2017 – 02. Größenklassen nach HGB

Prof. Dr. Holger Philipps

Eine Übersicht der Checklisten zum Jahresabschluss finden Sie unter NWB YAAAD-29128.

1. Größenklassenmerkmale und -ausprägungen

§ 267 Abs. 1 bis 3 HGB definiert für Kapitalgesellschaften sowie haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften i. S. des § 264a HGB drei Größenklassen, die grundsätzlich noch an folgende Merkmalsausprägungen gebunden sind:


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TAB. 1: Größenklassen gem. § 267 HGB a. F.

klein
mittelgroß
groß
Bilanzsumme
bis 6.000 T€
bis 20.000 T€
ab 20.000 T€
Umsatzerlöse
bis 12.000 T€
bis 40.000 T€
ab 40.000 T€
Arbeitnehmer
bis 50
bis 250
ab 250

Download

Elektronische Arbeitshilfe im Datenbank-Modul NWB Rechnungswesen: Gemballa, Prüfung der Größenklassen nach § 267 HGB, § 267a HGB NWB OAAAC-72154

Diese quantitativen Ausprägungen der genannten Schwellenwerte gelten erst seit Novellierung durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG); zuvor waren die Schwellenwerte für die Bilanzsumme und die Umsatzerlöse um rund 20 % niedriger festgelegt. Die neuen Schwellenwerte durften erstmals bereits auf den Jahresabschluss für das nach dem beginnende Geschäftsjahr angewendet werden (Art. 75 Abs. 2 Satz 1 EGHGB). Bei ihrer vorzeitigen Anwendung war allerdings zu beachten, dass dann für die Definition der „Umsatzerlöse“ auch der neu gefasste Inhalt des § 277 Abs. 1 HGB anzuwenden war (Art. 75 Abs. 2 Satz 1 EGHGB). ...