BBK Nr. 2 vom Seite 49

Bilanzierung und Anhangberichterstattung für den Jahresabschluss 2016/2017

Christoph Linkemann | verantw. Redakteur | bbk-redaktion@nwb.de

Und immer grüßt das Murmeltier: der Jahresabschluss steht wieder an oder ist über den Fast close im ein oder anderen Fall sogar schon mehr oder weniger Geschichte. Für die Masse der Bilanzierenden beginnen in diesen Wochen die Arbeiten am Zahlenwerk des abgelaufenen Jahres. Dies war Anlass für BBK-Herausgeber Bernd Rätke, . Bei der Erstellung des Jahresabschlusses können Sie so die aktuellen Auswirkungen auf die einzelnen Bilanzpositionen rasch ersehen.

Wo gearbeitet wird, passieren auch – unvermeidlich – Fehler. Dass aber das Klima in den Betriebsprüfungen rauer wird, zeigt sich aber auch daran, dass früher einfache Fehler häufig relativ unbürokratisch korrigiert werden konnten. Mittlerweile verdichtet sich der Eindruck bei vielen Beratern, dass nun häufiger der Vorwurf einer vorsätzlichen oder leichtfertigen Hinterziehung erhoben und entsprechend sanktioniert wird. Was aber ist – noch – ein Fehler? Wo beginnt die Hinterziehung? Im Top-Beitrag dieser Ausgabe gibt Rechtsanwalt Dirk Beyer .

Die privat genutzten Dienstwagen [i]NEU in der NWB Datenbank für BBK-Abonnenten: Der Anhang im Jahresabschluss der GmbH und der GmbH & Co. KG NWB MAAAF-17945 gehören zu den ewigen Klassikern des Steuerrechts und werden von allen Beteiligten auch wegen der hohen gesamtwirtschaftlichen Bedeutung mit Argusaugen beobachtet. Der BFH hatte für eine große Zahl von Fällen 2014 für Verunsicherung gesorgt, in denen die Mitarbeiter über eine Gehaltsumwandlung einen Dienstwagen erhalten. Unklar war, ob das Fahrzeug überhaupt dem Arbeitgeber zuzurechnen sein kann. Mit dem ist nun klar, dass die 1 %-Regelung immer gilt, wenn das Fahrzeug aufgrund einer arbeitsvertraglichen oder arbeitsrechtlichen Grundlage überlassen wird. Steuerberaterin Susanne Weber .

. Diesmal stellt Wirtschaftsprüfer/Steuerberater Wolfgang Eggert besondere Kapitalbuchungen vor und widmet sich aktivischen Kapitalkonten, unzulässigen Entnahmen und ausstehenden Einlagen.

Beste Grüße

Christoph Linkemann

Fundstelle(n):
BBK 2017 Seite 49
NWB XAAAF-90808