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BBK Nr. 2 vom

1 %-Regelung für private Pkw-Nutzung bei geleasten Kfz – Entwarnung für Gehaltsumwandlungsfälle

Susanne Weber

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .

[i]BMF, Schreiben vom 15.12.2016 - IV C 5 - S 2334/16/10003 NWB FAAAF-89055Im sog. Behördenleasing-Urteil vom hatte der BFH entschieden, dass die 1 %-Regelung nur anzuwenden ist, wenn das Fahrzeug dem Arbeitgeber zuzurechnen ist. Dies sei nicht der Fall, wenn das Fahrzeug dem Mitarbeiter aufgrund einer vom Arbeitsvertrag unabhängigen Sonderrechtsbeziehung überlassen wird und der Mitarbeiter gegenüber dem Arbeitgeber die wesentlichen Rechte und Pflichten des Leasingnehmers hat. Die Veröffentlichung des Urteils im Bundessteuerblatt führte in der Praxis zu großer Verunsicherung, wie die vom BFH genannten Kriterien für die Zurechnung des Fahrzeugs zu gewichten seien. Mit dem stellt die Finanzverwaltung nun für alle offenen Fälle klar, dass die 1 %-Regelung immer gilt, wenn das Fahrzeug dem Mitarbeiter aufgrund einer arbeitsvertraglichen bzw. arbeitsrechtlichen Grundlage überlassen wird.

Das BMF beseitigt nun endlich die Unsicherheiten, die durch das BFH-Urteil entstanden waren. Fälle, in denen ein vom Arbeitgeber geleastes Kraftfahrzeug dem Mitarbeiter zuzurechnen ist, dürften äußerst selten sein. Überlä...