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Lohn und Gehalt kompakt
Einkommensteuer | Arbeitszimmer bei Bereitschaftsdienst am Wochenende (FG)
Muss ein Projektleiter auch an den Wochenenden erreichbar sein, kann aber seinen Arbeitsplatz beim Arbeitgeber an den Wochenenden nicht nutzen, so kann er bis zu 1.250 € der Aufwendungen für sein häusliches Arbeitszimmer als Werbungskosten abziehen. Insoweit ist unerheblich, ob die Nutzung des häuslichen Arbeitszimmers notwendig ist (; rkr.).
Sachverhalt:
Der Kläger erzielte Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Leiter Projektentwicklung International. Er begehrte den Abzug von Werbungskosten für ein häusliches Arbeitszimmer, da er dienstvertraglich zur ständigen Erreichbarkeit am Wochenende im Rahmen internationaler Projekte verpflichtet, ihm der Zugang zum Betriebsgebäude an Wochenenden aber nicht möglich sei. Dies lehnte das FA ab und führte zur Begründung aus, der Kläger verfüge in der Firma über einen anderen Arbeitsplatz; dass ihm dieser an Wochenenden nicht zur Verfügung stehe, sei unbeachtlich.
Hierzu führte das FG weiter aus:
Dem Kläger steht für die berufliche Tätigkeit an Wochenenden kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, sodass dem Grunde nach ...