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„Lizenzschranke“ gegen Steuertourismus internationaler Großkonzerne geplant
[i] Referentenentwurf eines Gesetzes gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen Am hat das BMF den Referentenentwurf eines Gesetzes gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen veröffentlicht. Mit dem Entwurf soll ein neuer § 4j EStG eingeführt werden. Danach sind konzerninterne Aufwendungen für Rechteüberlassungen (Patente, Lizenzen, Konzessionen oder Markenrechte) nicht oder nur zum Teil abziehbar, wenn die Zahlung beim Empfänger aufgrund eines als schädlich einzustufenden Präferenzregimes (sog. „Lizenzbox“) nicht oder nur niedrig (unter 25 %) besteuert wird. [i]LizenzboxenLizenzboxen, die eine wesentliche Geschäftstätigkeit voraussetzen und damit dem von OECD und G20 vereinbarten „Nexus-Ansatz“ entsprechen, gelten nicht als schädlich und werden daher nicht von der Regelung erfasst.
[i]„Nexus-Ansatz“Durch den „Nexus-Ansatz“ soll gewährleistet werden, dass der Lizenzgeber die Steuerbegünstigung für Einnahmen aus Lizenzen und Patenten (sog. Lizenz- oder Patentboxen) nur in Anspruch nehmen kann, soweit er Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten durchgeführt und für diese effektiv Ausgaben getätigt hat.